Personenschutz ist eine Sicherheitsdienstleistung zum Schutz von Leben und Gesundheit gefährdeter Personen und zählt rechtlich zum Bewachungsgewerbe. Wer sie gewerblich anbietet, braucht eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung. Ein Chauffeur übernimmt keinen Personenschutz, bei Bedarf arbeiten Fahrdienst und lizenzierter Sicherheitsdienst zusammen.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
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