Eine Leerfahrt ist eine Fahrt ohne Fahrgast, etwa vom Betriebssitz zum Abholort oder nach dem Absetzen zurück. Bei Mietwagen mit Fahrer entstehen Leerfahrten zwangsläufig durch die Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG, sofern kein Anschlussauftrag vorliegt. Bei Fahrten, die außerhalb Hamburgs enden, fließt die Rückfahrt des Chauffeurs deshalb in die Kalkulation ein.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
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