Recht & Vorschriften

P-Schein

Der P-Schein, offiziell Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, ist eine Zusatzerlaubnis nach § 48 FeV für alle, die gewerblich Fahrgäste in Taxis, Mietwagen oder Krankenwagen befördern. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, der Pkw-Führerschein seit mindestens zwei Jahren, ein Führungszeugnis sowie Nachweise zu Gesundheit und Sehvermögen. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre, ab 60 Jahren ist für die Verlängerung zusätzlich ein Leistungstest nötig.

Personenbeförderungsschein, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, FzF, Taxischein

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