Das Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG, regelt in Deutschland die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen. Wer gewerblich Fahrgäste befördert, braucht eine Genehmigung, die letzte große Reform trat im August 2021 in Kraft. Für Chauffeurservices ist vor allem § 49 Abs. 4 zum Mietwagenverkehr maßgeblich.
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