Mietwagen mit Fahrer ist die Kategorie des Personenbeförderungsgesetzes, unter die Chauffeur- und Limousinenservices in Deutschland fallen. Nach § 49 Abs. 4 PBefG wird das Fahrzeug im Ganzen gemietet, Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrt bestimmt der Mieter. Anders als Taxis dürfen Mietwagen nur Aufträge ausführen, die vorher am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
Zurück zum Glossar