Ein Taxi ist ein Pkw, der nach § 47 PBefG an behördlich zugelassenen Taxiständen bereitgehalten wird und Fahrgäste auch per Handzeichen oder während der Fahrt aufnehmen darf. Taxis unterliegen einem behördlichen Tarif, der Beförderungspflicht im Pflichtfahrgebiet und dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Fahrten bis 50 Kilometer. Ein Chauffeurservice ist dagegen ein Mietwagen mit Fahrer, der nur auf Vorbestellung, ohne Taxistand und mit frei vereinbarten Preisen fährt.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
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