Die Umsatzsteuer bei Personenbeförderung beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unter anderem für Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 Kilometer ermäßigte 7 Prozent. Mietwagen mit Fahrer sind in dieser Regelung nicht genannt, Chauffeurfahrten unterliegen deshalb grundsätzlich dem Regelsatz von 19 Prozent, was der Bundesfinanzhof 2014 bestätigt hat. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen spielt der Unterschied in der Regel keine Rolle.
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