Recht & Vorschriften

Rotes Kennzeichen

Ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV ist ein wiederverwendbares Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Es wird nur an zuverlässige Kfz-Hersteller, Händler und Werkstätten mit der Nummernfolge 06 sowie an Prüforganisationen mit 05 ausgegeben, jede Fahrt muss dokumentiert werden. Für Überführungen zugelassener Fahrzeuge ist es nicht nötig.

06er-Kennzeichen, Händlerkennzeichen, rote Nummer

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