Ein rotes Kennzeichen nach § 41 FZV ist ein wiederverwendbares Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Es wird nur an zuverlässige Kfz-Hersteller, Händler und Werkstätten mit der Nummernfolge 06 sowie an Prüforganisationen mit 05 ausgegeben, jede Fahrt muss dokumentiert werden. Für Überführungen zugelassener Fahrzeuge ist es nicht nötig.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
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