Versicherungsschutz bezeichnet im Chauffeurservice vor allem die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für die gewerbliche Personenbeförderung abgeschlossen sein muss. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Ist der Verwendungszweck im Vertrag falsch angegeben, kann der Versicherer bis zu 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
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