Eine Vorbestellung ist die Buchung einer Fahrt vor Fahrtbeginn, die im Mietwagenverkehr Pflicht ist, weil der Auftrag zuerst am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen muss. Eine gesetzliche Mindestfrist gibt es dafür nicht, entscheidend ist der Auftragseingang vor Fahrtbeginn. Ein Chauffeur darf deshalb keine Fahrgäste aufnehmen, die ihn spontan auf der Straße ansprechen oder heranwinken.
Abholort, Ziel und Zeitfenster genügen. Wir melden uns persönlich.
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